Hinweisgebersystem
der Saale-Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena, Werkstätten für Behinderte
- Förderung - Wohnen - Gemeinnützige Gesellschaft mbH

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen
(sogenannten „Whistleblower*innen“) ausgebaut werden.

Hinweisgeber sind Personen in Unternehmen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit
oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Missstände und Gesetzesverstöße erlangt haben und diese Informationen
gesetzeskonform an die vorgesehenen Meldestellen melden.

Die Saale-Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena, Werkstätten für Behinderte - Förderung - Wohnen - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH) hat zu diesem Zweck eine interne Meldestelle eingerichtet.
Über das Kontaktformular können Verstöße - auf Wunsch auch anonym - jederzeit gemeldet werden.

Verstöße im Sinne des § 2 Hinweisgeberschutzgesetzes sind unter anderem:

  • Straftaten, besonders aus dem wirtschaftlichen Bereich, z. B. Diebstahl, Korruption, Betrug, Untreue, Bestechung
  • Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, z. B. (sexuelle) Übergriffe, Diskriminierung, Menschenrechtsverletzungen
  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht, z. B. in Bezug auf Arbeitszeit und -aufgaben, Jugendarbeitsschutz, Gleichbehandlung, Tarifverstöße
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz
    und andere relevante Vorschriften, Gesetze und Richtlinien

Die Saale-Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH nimmt jede Meldung ernst und bearbeitet diese
anhand eines intern festgelegten Verfahrensschemas unter Berücksichtigung der geltenden Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Zudem wird der Gesetzgeber beim Bundesamt für Justiz und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine externe Meldestelle einrichten.

 

Meldeportal
für Hinweisgeber

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